Zur Beurteilung von Projektvorhaben und zur Prüfung der Fördermöglichkeit
durch die Schmitz-Stiftungen, dienen vor allem folgende Richtlinien:
Die Projektvorhaben sollten zielgruppenorientiert sein, sich an den
tatsächlichen Bedürfnissen der Begünstigten orientieren und unter Mitwirkung der
lokalen Bevölkerung geplant und verwirklicht werden.
- Die Projektvorhaben sollen klar umrissenen und zeitlich begrenzte
Maßnahmen beinhalten (bis zu maximal 4 Jahren Laufzeit). Es muß vermieden
werden, dass es bei den Begünstigten aufgrund der Maßnahmen zu zusätzlichen
Belastungen oder zu einer dauerhaften Abhängigkeit kommt.
- Es wird erwartet, daß sich die Zielgruppe im Rahmen ihrer Möglichkeiten
durch Eigenleistung an den erforderlichen Aktivitäten des geplanten
Programmes beteiligt. Es ist wünschenswert, dass bei längerer Projektlaufzeit
und mit zunehmendem Projektfortschritt, die Eigenleistung und
Eigenverantwortlichkeit des Projektträgers bzw. der Zielgruppe zunimmt.
- Die Projekte sollten im Sinne “Hilfe zur Selbsthilfe” strukturiert sein.
Die beantragten Fördermittel sind hierbei als Starthilfe zu sehen und sollen
einen gewissen Anschubeffekt bewirken, durch den die Zielgruppe bei ihren
Eigenbemühungen gestärkt und unterstützt wird.
- Die Projektmaßnahmen sollen eine nachhaltige und dauerhafte Wirkung
haben und so gestaltet sein, daß sie nach Projektabschluß von der Zielgruppe
allein fortgeführt werden können.