Richtlinien zur Projektförderung


Zur Beurteilung von Projektvorhaben und zur Prüfung der Fördermöglichkeit durch die Schmitz-Stiftungen, dienen vor allem folgende Richtlinien:

Die Projektvorhaben sollten zielgruppenorientiert sein, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Begünstigten orientieren und unter Mitwirkung der lokalen Bevölkerung geplant und verwirklicht werden.

 

  • Die Projektvorhaben sollen klar umrissenen und zeitlich begrenzte Maßnahmen beinhalten (bis zu maximal 4 Jahren Laufzeit). Es muß vermieden werden, dass es bei den Begünstigten aufgrund der Maßnahmen zu zusätzlichen Belastungen oder zu einer dauerhaften Abhängigkeit kommt.


  • Es wird erwartet, daß sich die Zielgruppe im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Eigenleistung an den erforderlichen Aktivitäten des geplanten Programmes beteiligt. Es ist wünschenswert, dass bei längerer Projektlaufzeit und mit zunehmendem Projektfortschritt, die Eigenleistung und Eigenverantwortlichkeit des Projektträgers bzw. der Zielgruppe zunimmt.


  • Die Projekte sollten im Sinne “Hilfe zur Selbsthilfe” strukturiert sein. Die beantragten Fördermittel sind hierbei als Starthilfe zu sehen und sollen einen gewissen Anschubeffekt bewirken, durch den die Zielgruppe bei ihren Eigenbemühungen gestärkt und unterstützt wird.


  • Die Projektmaßnahmen sollen eine nachhaltige und dauerhafte Wirkung haben und so gestaltet sein, daß sie nach Projektabschluß von der Zielgruppe allein fortgeführt werden können.

 

 



Last Update: 03.04.2009   Impressum